FRX — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietsoftware / Software as a Service (SaaS)

§ 1 — Geltungsbereich

(1) Die FRX GbR, Claas Blüher, Benjamin Pflug & Robert Siegmund, Felicitas-Kukuck-Straße 6, 22765 Hamburg („Anbieter“) erbringt alle Lieferungen und Leisten im Bereich der „FRX“ Miet-Field-Service-Management-Systeme ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

(2) Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde vom Anbieter schriftlich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

§ 2 — Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann einen Antrag auf Vertragsabschluss elektronisch per Email oder über die Webseite oder in schriftlicher Form stellen. Erst mit der ausdrücklichen Annahme durch den Anbieter oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung des Anbieters kommt der beabsichtigte Vertrag zustande.

(2) Die kostenlose Testphase stellt dabei ausdrücklich keine Erfüllungshandlung dar, sondern dient lediglich der Evaluierung des Funktionsumfangs durch den Kunden.

§ 3 — Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ein Miet-Field-Service-Management-System („FRX“) zur Verfügung. Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch Rechte, die Software einzusehen und/oder außerhalb des „FRX“- Systems z.B. auf einem eigenen Server zu nutzen. Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit des Systems von 99 % im Jahresdurchschnitt. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtaufrufbarkeit auf das System selbst zurückzuführen ist.

(2) Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen unangekündigt zu erweitern und/oder Veränderungen in der System-Funktionalität vorzunehmen. Sonstige Änderungen des Vertragsinhalts, einschließlich dieser AGB, kann der Anbieter mit Zustimmung des Kunden vornehmen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrags gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang oder Kenntnisnahme der Änderungsmitteilung widerspricht.

(3) Freiwillige Dienste und Leistungen des Anbieters und solche, die ausdrücklich als Test-, „Alpha“- oder „Beta“-Angebote bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können vom Anbieter jederzeit eingestellt werden.

(4) Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aller geschlossenen Verträge auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“).

§ 4 — Reseller-Tätigkeit

Der Kunde darf die Dienste und Leistungen des Anbieters Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung stellen.

§ 5 — Vertragslaufzeit und -kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit durch den Anbieter oder den Kunden gekündigt wird. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet.

§ 6 — Allgemeine Pflichten des Kunden

(1) Für sämtliche Inhalte des Systems ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter zum System streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Anschrift, Emailaddresse und Telefonnummer anzugeben und bei Änderungen die Daten unverzüglich im System zu aktualisieren.

(4) Der Kunde ist für die Datensicherung von allen Dateien, Einstellungen und Informationen, auf die er zugreifen kann, selbst verantwortlich.

§ 7 — Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

(1) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des Telemediengesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung, vorgeschriebene Angaben zu machen.

(2) Die abrufbaren Inhalte des Systems und gespeicherte Dateien dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen.

§ 8 — Email-Versand

(1) Der Versand von Emails über Domains, die über den Anbieter registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von Emails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um eine Werbe-Email handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt, obwohl diese erforderlich ist. Der Nachweis der Einwilligung (vgl. §7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden.

§ 9 — Entgelt und Rechnungsstellung

(1) Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.

(2) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch die Sperrung des Systems. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist eine jährliche Erhöhung um höchstens 5 %. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 10 — Leistungsstörungen & Haftung des Anbieters

(1) Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihn zu erbringenden Leistungen nach § 3 Abs. 1 betreffen.

(2) Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.

(3) Wird die Funktionsfähigkeit des Systems aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

(4) Der Anbieter haftet unbeschränkt für die von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

(5) Andernfalls haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.

§ 11 — Sperrung

(1) Verstößt der Kunde gegen einen oder mehrere Vertragspunkte, kann der Anbieter eine Sperrung des Systems vornehmen. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt. Dazu genügt eine Mitteilung an die vom Kunden im System angegebene Emailadresse.

§ 12 — Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt, dass die im System gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus erhebt der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden, verarbeitet und nutzt diese für betriebsinterne Zwecke.

§ 13 — Gerichtsstand & anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.

Stand: 1. November 2018